Allgemeinen Geschäftsbedingungen


 
PRÄAMBEL
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGBs) von PiP Laser Technik&Systeme bilden einen integrierten Bestandteil eines jeden Angebotes und eines jeden Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Auftraggebers wird ausdrücklich widersprochen (nicht nur soweit sie diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegenstehende Regelungen enthalten, sondern auch wenn sie von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen vorsehen).
 
VERKAUFSBEDINGUNGEN
 
ANGEBOT UND PREIS
Die Preise sind Nettopreise ab dem Sitz von PiP Laser Technik&Systeme, Am Seelesberg 8, 74074 Heilbronn. Es haben jene Preise Gültigkeit, die dem
letzten übersandten Angebot von PiP Laser Technik&Systeme entsprechen. Angebote von PiP Laser Technik&Systeme sind, wie immer sie erfolgen, für PiP Laser Technik&Systeme stets freibleibend und widerruflich.
 
BESTELLUNG UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG
Bestellungen des Kunden müssen in schriftlicher Form an PiP Laser Technik&Systeme übermittelt werden und gelten nur dann als angenommen, wenn sie
von PiP Laser Technik&Systeme ebenfalls schriftlich bestätigt werden.
Sondervereinbarungen, insbesondere Abweichungen von den Preislisten und diesen AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch PiP Laser Technik&Systeme.
 
UMFANG DER LIEFERUNG
Für den Lieferumfang ist die schriftliche Auftragsbestätigung von PiP Laser Technik&Systeme maßgebend. Eine Mengentoleranz von +/- 10% der Gesamtbestellmenge gilt als vereinbart.
 
ABRUFAUFTRÄGE
Bei Abrufaufträgen ist PiP Laser Technik&Systeme berechtigt, das Material für den gesamten Auftrag zu beschaffen und die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Kunden können nach Erteilung des Auftrages nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, dies ist logistisch noch möglich. Darüber hinaus obliegt PiP Laser Technik&Systeme das Recht, nicht fristgerecht abgerufene Aufträge unter Wahrung einer Nachfristsetzung von 14 Tagen sofort fällig zu stellen. Abrufaufträge gelten jedenfalls spätestens ein Jahr
nach Datum der Auftragsbestätigung abgerufen.
 
HÖHERE GEWALT
Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige Umstände, die PiP Laser Technik&Systeme nicht zu vertreten hat und die eine termingemäße Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, berechtigen PiP Laser Technik&Systeme, unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Verhinderung samt angemessener Anlaufzeit hinauszuschieben.
 
LIEFERZEIT
 
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PiP Laser Technik&Systeme. Erfolgt eine solche nicht, dann
mit dem Tag an welchem PiP Laser Technik&Systeme die Bestellung annimmt. Sie ist jedoch gehemmt bis zur Klärung aller Einzelheiten der Ausführung
bzw. bei von PiP Laser Technik&Systeme durchzuführenden Veredelungsmaßnahmen bis zum Einlangen des fehlerfreien Vormaterials. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten. Versandbereite Ware muss sofort abgeholt werden. Wenn die Ware ohne Verschulden von PiP Laser Technik&Systeme nicht rechtzeitig versandt werden kann, gelten die Lieferzeiten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
 
Lieferfristen und Liefertermine sind aufgrund möglicher Engpässe der Produktionskapazitäten immer nur freibleibend.
 
PiP Laser Technik&Systeme ist zu Teil- und Vorlieferungen berechtigt. Eine an sich berechtigte, einer Nachfristsetzung folgende Rücktrittserklärung des Kunden bleibt ohne Wirkung auf die erfolgten Teil- und Vorlieferungen.
 
ERFÜLLUNGSORT UND GEFAHRENÜBERGANG
 
Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen ist die Niederlassung von PiP Laser Technik&Systeme in 74074 Heilbronn.
 
Der Gefahrenübergang für die Lieferung erfolgt mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den beauftragten Dritten.
 
Wird im Einzelnen nichts anderes vereinbart, erfolgen Versand und Versandart ausschließlich nach Wahl von PiP Laser Technik&Systeme. PiP Laser Technik&Systeme arrangiert den Transport und übernimmt die Kosten der Transportverpackung. Weitere Kosten, wie z.B. Kosten für Spezialverpackung, Mehrkosten für Einzelsendungen, Fracht etc. gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Ebenso trägt der Kunde anfällige Zölle, Umsatzsteuern, Grenzabgaben etc., und zwar auch dann, wenn die Auftragserteilung für den Transport im Einzelfall durch
PiP Laser Technik&Systeme erfolgt.
 
Bei Lieferverzögerungen aus Umständen, die der Besteller (Kunde) zu vertreten hat, gehen alle Gefahren auch die des zufälligen Unterganges, bereits bei Abgabe der Meldung der Abholbereitschaft durch PiP Laser Technik&Systeme auf den Besteller (Kunden) über. Im Falle einer Lieferverzögerung aus Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, werden diesem nach Anzeige der Versandbereitschaft durch
PiP Laser Technik&Systeme, die durch die Lagerung entstandenen Kosten berechnet.
 
RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNG
 
Die vereinbarten Preise verstehen sich stets exklusive Umsatzsteuer ab Sitz von PiP Laser Technik&Systeme in 74074 Heilbronn am Neckar. Alle Zahlungen haben bar, spesenfrei und ohne Abzug binnen sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen falls nicht anders vereinbart. Die Geltendmachung von Gegenforderungen durch Aufrechnung oder durch Ausübung von Zurückbehaltungsrechten durch den Besteller (Kunden) ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder von PiP Laser Technik&Systeme ausdrücklich anerkannt ist.
 
Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Bankkonto von PiP Laser Technik&Systeme erfolgen.
Zahlungen werden stets zunächst auf die Kosten (Mahnspesen, Prozesskosten, etc.), sodann auf die Zinsen und zuletzt auf das Kapital, und zwar auf die jeweils älteste Schuld, angerechnet. Entgegenstehende Widmungen des Kunden sind unwirksam. Werden Ratenzahlungen vereinbart, so wird bei Nichtzahlung auch nur einer Rate der gesamte noch offene Betrag fällig. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, jedoch nicht anstatt Zahlung, angenommen. Schecks und Wechsel gelten erst nach endgültiger und unwiderruflicher Einlösung als Zahlung, und zwar zu der Valuta, unter der sie PiP Laser Technik&Systeme von der Bank gutgeschrieben werden. PiP Laser Technik&Systeme kann angebotene Zahlungen in Schecks oder Wechseln ohne Angabe von Gründen ablehnen.
 
VERZUGSFOLGEN / AUFTRAGSABLEHNUNG
 
PiP Laser Technik&Systeme ist jederzeit nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. die Lieferung zu verweigern, wenn der Besteller (Kunde) in Zahlungsverzug gerät oder wenn ihr Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers bekannt werden, durch welche ihre Forderungen nicht oder nicht mehr ausreichend gesichert erscheint.
Bei Überschreitung eines Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer besonderen Benachrichtigung durch PiP Laser Technik&Systeme bedarf. In diesem Fall ist PiP Laser Technik&Systeme jederzeit berechtigt, alle vereinbarten Zahlungsziele - auch für etwa laufende Akzepte – außer Kraft zu setzen und die Forderung sofort fällig zu stellen.
Bei Zahlungsverzug hat der Kunde von fälligen Beträgen Verzugszinsen in Höhe von 8 % Punkten über dem Basiszinssatz, mindestens jedoch 12% p.a. zu entrichten. Es sind auch die außergerichtlichen Mahn- und Inkassospesen einschließlich die der Einschaltung eines Rechtsbeistandes oder eines Inkassobüros vom Kunden zu tragen.
Bei Auftragsrücktritt entsteht ein Schadensersatzanspruch für PiP Laser Technik&Systeme zum Ausgleich von den entstandenen Kosten in Höhe von mindestens 15% des Kaufpreises.
 
LIEFERUNG AN DRITTE
Wünscht der Kunde im Rahmen einer von ihm getätigten Bestellung, dass die betreffende Lieferung oder Teile hiervon an Dritte (z. B. Tochterunternehmen des Kunden, Vertriebspartner, etc.) geliefert und fakturiert werden, so haftet der Kunde neben dem Dritten zur ungeteilten Hand dennoch weiterhin als Vertragspartner. Ebenso ist PiP Laser Technik&Systeme berechtigt, etwaige Mehrkosten für Verpackung und Transport gesondert in Rechnung zu stellen.
 
GEWÄHRLEISTUNG
Im Reklamationsfall ist der Kunde verpflichtet, das beanstandete Liefergut sachgemäß zu lagern und bis zur Klärung der Angelegenheit zur Verfügung zu halten. Eine Retourlieferung des beanstandeten Liefergutes auf Kosten und Gefahr des Kunden kann nur nach Absprache mit PiP Laser Technik&Systeme durchgeführt werden. Gewährleistungsansprüche verjähren nach Ablauf eines Monats nach schriftlicher Zurückweisung durch PiP Laser Technik&Systeme.
PiP Laser Technik&Systeme hat das Recht, sich von allen anfälligen Ansprüchen auf angemessene Preisminderung dadurch zu befreien, dass sie in einer angemessenen Frist und in einer für den Kunden zumutbaren Weise die mangelhafte Sache verbessert oder das Fehlende nachbringt. Mängel eines Teiles der Lieferung (Auftrag) berechtigen nicht, die gesamte Sendung zur Verfügung zu stellen.
PiP Laser Technik&Systeme haftet nicht für Mängel und das Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, wenn die Ursache hierfür in dem PiP Laser Technik&Systeme vom Besteller zur Verfügung gestelltem Material liegt. Desgleichen sind insoweit, und auch immer dann, wenn keine Originalteile von PiP Laser Technik&Systeme verwendet werden, Schadenersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
Offene und versteckte Mängel sind unverzüglich PiP Laser Technik&Systeme anzuzeigen. Mängelrügen haben stets schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist endet - auch bei versteckten Mängeln – mit Beginn der Ver- bzw. Bearbeitung. Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln - unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insb. Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) - spätestens jedoch drei Monate nach dem Empfang der Ware.
Eine Mängelbehebung führt nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Gewährleistungsfrist.
 
EIGENTUMSVORBEHALT
Alle Liefergegenstände verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und PiP Laser Technik&Systeme Eigentum von PiP Laser Technik&Systeme (Vorbehaltsware). Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an PiP Laser Technik&Systeme bis zur Höhe der PiP Laser Technik&Systeme zustehenden Kaufpreisforderung samt Zinsen und Kosten zahlungshalber abgetreten. Der Kunde wird diese Abtretung in einer alle rechtlichen Anforderungen erfüllenden Art und Weise in seinen Büchern vermerken, bleibt jedoch zur Einziehung berechtigt, so lange er sich nicht PiP Laser Technik&Systeme gegenüber in Verzug befindet. PiP Laser Technik&Systeme ist berechtigt, die Abnehmer des Kunden von der Abtretung zu verständigen. Der Kunde hat PiP Laser Technik&Systeme alle Unterlagen und Informationen zu geben, die zur Geltendmachung der Rechte von PiP Laser Technik&Systeme erforderlich sind. Gelangt ein derartiger abgetretener Rechnungsbetrag an Dritte, so ist der Kunde verpflichtet diesen Betrag vom Dritten zurückzufordern und ihn an PiP Laser Technik&Systeme auszufolgen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von uns gelieferten Waren oder eine Abtretung der Forderungen aus dem Weiterverkauf dieser Ware ist nicht gestattet.

Es besteht Einigkeit, dass PiP Laser Technik&Systeme an dem Material, das vom Kunden zur Be- oder Verarbeitung zur Verfügung gestellt ist und dadurch in den unmittelbaren bzw. mittelbaren Besitz von PiP Laser Technik&Systeme gelangt, ein rechtsgeschäftliches Pfandrecht erwirbt. Dieses Pfandrecht gilt für sämtliche Forderungen von PiP Laser Technik&Systeme gegenüber dem Kunden. Das Pfandrecht erstreckt sich auch auf künftige und bedingte Forderungen und erlischt, sobald das Material aus dem unmittelbaren oder mittelbaren Besitz von PiP Laser Technik&Systeme durch deren Aktivitäten gelangt. Für die Verwertung des Pfandes gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass der Wert des Pfandes durch einen von PiP Laser Technik&Systeme zu bestimmenden Sachverständigen verbindlich festgelegt wird.
Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von PiP Laser Technik&Systeme Ware mit anderem Material erwirbt PiP Laser Technik&Systeme Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes der PiP Laser Technik&Systeme Ware zu dem des anderen Materials. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf das neue Erzeugnis. Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren, an denen PiP Laser Technik&Systeme Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt - gegebenenfalls in Höhe des Miteigentumsanteiles von PiP Laser Technik&Systeme - zur Sicherung an PiP Laser Technik&Systeme ab und wird diese Abtretung in einer der Rechtsprechung entsprechenden Weise in seinen Büchern vermerken.
 
SCHADENERSATZANSPRÜCHE
Schadenersatzansprüche des Kunden insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht zumindest eine grob fahrlässige Schadensverursachung durch PiP Laser Technik&Systeme beweist. PiP Laser Technik&Systeme haftet nicht für Dritte sowie für Folgeschäden.
 
SONSTIGES
Im Falle einer Weitergabe bzw. eines Verkaufes der von PiP Laser Technik&Systeme gelieferten Ware an Dritte ist der Kunde verpflichtet, den Erwerber über die sachgemäße Verwendung bzw. Handhabung der Ware zu informieren.
Der Kunde ist nicht berechtigt, auf seinen Produkten, Ankündigungen, Werbe- und Geschäftsunterlagen etc., den Firmennamen oder einen Bestandteil des Firmennamens von PiP Laser Technik&Systeme oder einen sonstigen Hinweis auf den Firmennamen von PiP Laser Technik&Systeme ohne ausdrückliche schriftliche Ermächtigung von PiP Laser Technik&Systeme zu verwenden.
Zur Abtretung einer dem Kunden gegen PiP Laser Technik&Systeme zustehenden Forderung an Dritte ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf jedes Angebot und jeden Vertrag sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall von Streitigkeiten unterwerfen sich der Kunde und PiP Laser Technik&Systeme ausschließlich der örtlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Heilbronn und verzichten auf einen allenfalls anderen ordentlichen Gerichtsstand.
 
Sämtliche Zusatzvereinbarungen bzw. Informationen und Reklamationen müssen schriftlich erfolgen und können nur als ordnungsgemäß von PiP Laser Technik&Systeme akzeptiert werden, wenn sie an PiP Laser Technik&Systeme; 74074 Heilbronn übermittelt werden. Nur dies gilt als Zustelladresse für PiP Laser Technik&Systeme mit entsprechender Rechtswirkung.
 
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferungen und Leistungen anderer als vertragsgemäßer Ware.

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Anschrift

PiP Laser
Am Seelesberg 8
74074 Heilbronn

Tel. 07131  .  16 06 72
Fax 07131  .  16 06 73

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